Wir schaffen Baustoffe für morgen

Die „Verordnung über Anforderung an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke“ kurz Ersatzbaustoffverordnung(EBV) regelt bundeseinheitlich die Herstellung, Verwendung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB). Was auf den ersten Blick technisch und bürokratisch wirkt, hat viele Vorteile und klare Zielsetzungen: Mensch und Umwelt sollen geschützt werden, Abfallverwertung als Kreislaufwirtschaft gefördert, Ressourcen durch Wiederverwendung geschont und die Akzeptanz für Ersatzbaustoffe langfristig erhöht werden. Welchen Beitrag wir als fachkundiger Recycling-Fachbetrieb leisten und was wir für Sie tun können, lesen Sie hier (Link einsetzen).

 

Ersatzbaustoffverordnung schont Ressourcen

Bei fast allen Bauaktivitäten wie Umbau, Abriss oder Rückbaumaßnahmen von Gebäuden fallen immer Bodenaushub und Bauschutt an. Bauabfall ist zwar mengenmäßig die größte Abfallgruppe, hat aber das größte Recyclingpotenzial. Mineralische Abfälle entstehen bei Bau- und Abbruchmaßnahmen im Straßenbau, im Bahnbau oder Industrieprozessen. Die Nachfrage und der Bedarf an Rohstoffen für technische Bauwerke steigen ständig. Zu technischen Bauwerken zählen alle mit dem Boden verbundene Anlagen wie Bahn- und Straßenbauwerke, Parkplätze, Baugruben, Lärm- und Sichtschutzwälle.

 

Seit dem 01. August 2023 regelt die Ersatzbaustoffverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erstmalig bundesweit, wie Abfälle verwertet und im Sinne der Kreislaufwirtschaft ressourcenschonend erneut verwendet werden können. Sie definiert, welche Ersatzbaustoffe für welche Bauvorhaben eingesetzt werden können und welche Grenzwerte (Materialwerte) von Schadstoffen vom Hersteller eingehalten werden müssen. Die Aufbereitung mineralischer Ersatzbaustoffe erfolgt mit einer definierten Güterüberwachung sowohl durch interne Kontrollen (Beprobung) sowie durch externe akkreditierte Überwachungs- und Untersuchungsstellen. Um die Einhaltung der Schadstoff-Grenzwerte sicherzustellen, fordert die Verordnung drei Teilbereiche: einen Eignungsnachweis des Entsorgungsbetriebes, regelmäßige werksseitige Produktionskontrollen und regelmäßige Fremdüberwachung durch akkreditierte Überwachungsstellen.

 

Was sind mineralische Ersatzbaustoffe?

Nach der Ersatzbaustoffverordnung zeichnen sich mineralische Baustoffe dadurch aus, dass sie

 

• als Abfall oder Nebenprodukt in Aufbereitungsanlagen hergestellt oder bei Baumaßnahmen wie Abriss, Umbau, Rückbau, Ausbau,  Neubau oder Erhaltung anfallen,

• nach Aufbereitung für den Einbau in technische Bauwerke geeignet und bestimmt sind und

• nach einer Aufbereitung zum Einsatz kommen.

 

Für wen gilt die Ersatzbaustoffverordnung?

Die Verordnung ist für alle Unternehmen, die Ersatzbaustoffe herstellen bindend. Ebenso für alle Unternehmen die Recycling-Baustoffe gemäß der Ersatzbaustoffverordnung verwenden wie Tiefbau-, Straßenbau und Gleisbauunternehmen. Weiterhin auch Ingenieur- oder Planungsbüros, Umweltlabore oder Bau- und Abfallbehörden. Kurz gesagt: Für alle Erzeuger, Besitzer, Behandler und Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen.

 

Welche Ersatzbaustoffen produzieren wir?

Böden und RC-Schotter gemäß Ersatzbaustoffverordnung in unterschiedlicher Qualität.

 

• Baggergut

• Bodenmaterial

• Gleisschotter

• Ziegelmaterial

• Bodenmaterial

 

Wie erfolgt die Güterüberwachung?

 

• durch einen Eignungsnachweis des aufbereitenden Betriebs

• durch regelmäßige interne werkseitige Qualitätskontrollen (wöchentlich)

• durch die externe Überwachung durch den Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverband (vierteljährlich) mit Überwachungsbescheinigung

(siehe hier)

 

 

Expertenmeinung

Fragen an Rainer Deeg, Geschäftsführer Rhein-Ruhr Recycling GmbH, Neuss

 

Was sind die Vorzüge der Ersatzbaustoffverordnung?

 

Die Verordnung hat klare einheitlich Regel und viele Vorzüge: Mit der Verwendung von Ersatzbaustoffen schonen wir vorhandene Ressourcen, schützen die Umwelt und handeln nachhaltig durch die Wiederverwertung von Rohstoffen. Ein weiterer Aspekt neben der Nachhaltigkeit ist auch die Kosteneffizienz durch die Wiederverwertung.

 

Hat sich der Aufwand durch die Verordnung verändert?

 

Der Aufwand ist in allen Bereichen umfangreicher geworden und deutlich gestiegen. Allein für die lückenlose Kontrolle und vollständige Dokumentation aller Schritte sowie die laufende Qualifizierung und Schulung aller Mitarbeiter.

 

Wie sind die Erfahrung nach knapp zwei Jahren?

Die Bilanz ist positiv. Wir habe klare Regeln für alle Beteiligten, zudem steigt die Akzeptanz für Ersatzbaustoffe und die Verordnung ist ein wichtiger Baustein für mehr Nachhaltigkeit.