Mitglied des Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BÜV.NW).

Entsorgung von Bauschutt

Bei jeder Baumaßnahme - egal, ob es sich um Abriss-, Rück-, Um- oder Neubaumaßnahmen handelt, fallen zwangsläufig Bauschutt und Baumischabfall an. Dabei handelt es sich um mineralische und nicht mineralische Abfälle. Der Gesetzgeber fordert aus Umweltschutzgründen eine sortenreine Trennung der Materialien sowie eine lückenlose Dokumentation über den Verblieb vor dem Abriss des Gebäudes. Durch den Rückbau und die Trennung vor Ort wird eine sortenreine Wiederaufbereitung überhaupt erst möglich. Die getrennten Materialien müssen einer fachgerechten Wiederaufbereitung zugeführt oder im Einzelfall umweltgerecht entsorgt werden.

 

Bauschutt und Baumischabfälle werden in der Abfallverzeichnung-Verordnung in die Hauptkategorie 17 eingeordnet und dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Wir bereiten Bauschutt in unseren Brechanlagen und mit fachgerechten Aufbereitungstechiken auf und setzen die Materialien zur Herstellung von zertifizierten Recycling-Baustoffen wieder ein. 

 

 

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